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Stralsunder Sport-Verein von 1907 e.V.
Fussball, Handball und mehr
10.05.2025
Konzept zum Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt

1. Zielstellung des Konzepts

2. Ansprechperson

3. Verhaltensrichtlinien

4. Eignung von Mitarbeitenden

5. Erkennung von Opfern physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt

6. Handlungsleitfaden bei einem Verdachtsfall Vorgehen bei Verdachtsfällen

1. Zielstellung des Konzeptes

Der Kreissportbund Vorpommern-Rügen e.V. (KSB V-R e.V.) nimmt als eingetragener Verein seine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, den Schutz seiner an Veranstaltungen, Projekten und Maßnahmen teilnehmenden Kinder und Jugendlichen sowie den ehrenamtlich für den Verein tätigen Personen war.

Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen insbesondere im Sport bietet Fläche für Fehlverhalten von Personen. Um diese Gelegenheiten dafür möglichst zu unterbinden und einen klaren Leitfaden zu definieren, bedarf es eines Schutzkonzeptes. Unser Schutzkonzept beinhaltet dabei klare Präventionsmaßnahmen, die den Schutz vor psychischer, physischer und sexualisierter Gewalt vorbeugen sollen, sowie spezifische Interventionsmaßnahmen im Fall von Gewaltereignissen. Gleichzeitig bietet dieses eine sichere Basis für den Umgang unserer Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen mit unseren teilnehmenden Kinder und Jugendlichen.

Es soll zum Schutz aller Beteiligten klar sein, was der KSB V-R e.V. als ,richtig' oder ,falsch' im gemeinsamen Umgang vorgibt. Damit vollständige Transparenz erreicht wird, sind diese Konzeption sowie weitere themenspezifische Informationen auf unserer Homepage veröffentlicht. Gewalt, jeglicher Art, steht der gesunden Entwicklung der jungen Menschen entgegen und wird von uns in jeder Form abgelehnt und geahndet! Im KSB V-R e.V. ist es unser oberstes Ziel, einen sicheren Raum zu schaffen, in dem Kinder und Jugendliche Geborgenheit erfahren, Gleichheit gelebt wird und Toleranz gefördert wird. Dabei legen wir besonders viel Wert auf die Gesundheit der Teilnehmer*innen und fördern ihre Aktivitäten, die die körperliche und mentale Entwicklung unterstützen.

2. Ansprechperson

Der Beauftragte des KSB V-R e.V. zur Prävention und zum Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt ist Ole Sandow (Stand: 23.04.2025).

Des Weiteren wird eine Arbeitsgruppe geschaffen, welche gemeinsam die Aufgabe hat, dass dieses Konzept aktiv umgesetzt, weiterentwickelt und gelebt wird. Sie setzt sich zusammen aus Vertretern des Präsidiums, des Jugendvorstandes und der beauftragten Ansprechperson.

Die beauftrage Ansprechperson steht dabei als Erstkontakt bei allen Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung, sexualisierter, physischer und psychischer Gewalt zur Verfügung und vermittelt die Betroffenen bei Bedarf an Fachberatungsstellen. Sie unterliegt stets der Schweigepflicht im Rahmen der ihr zugetragenen Fälle. Sie wird den Vereinen bekannt gemacht und die Kontaktdaten sind auf der Homepage des KSB V-R e.V. veröffentlicht.

3. Verhaltensrichtlinien

Die Anwendung der Verhaltensrichtlinien soll nicht nur die Teilnehmer*innen vor eventuellen Angriffen schützen, sondern auch Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen vor falschen Verdächtigungen. Sie sind für alle Personen, die für den KSB V-R e.V. tätig sind, gültig.

Als verbindliche Verhaltensrichtlinien sind hiermit festgelegt:

-Physische und/oder psychische Gewalt entsprechend unserer Definition wird unter keinen Umstanden angewandt

-Offene und wertschätzende Kommunikation

-Hilfestellungen an den Teilnehmer*innen erfolgen nur mit deren Zustimmung — dabei sind Kontakte, die das pädagogisch notwendige Maß übersteigen, verboten

-Grundsätzlich keine Beförderung der Teilnehmer*innen durch Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen privat nach Hause oder von zu Hause, es sei denn, es liegt ein schriftliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten vor

-Vermeidung von offenen Umkleidemöglichkeiten oder Einsicht in Duschbereiche, sofern die Sportstätten es zulassen

-Keine Privatgeschenke von Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen an Kinder oder Jugendliche

-Kein gemeinsames Duschen oder Übernachten mit Teilnehmer*innen (Umkleiden werden dabei erst nach Anklopfen und Rückmeldung betreten)

-Privatbereiche von Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen sind Teilnehmer*innen nicht zugänglich zu machen

-Bekleidung zur eindeutigen Identifikation der Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen

4. Eignung von Mitarbeitenden

Der KSB V-R e.V. prüft mit der Anstellung von Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen u.a. die Eignung mit der Anforderung eines erweiterten Führungszeugnisses. Die Verantwortung zur Prüfung hierfür liegt bei der beauftragen Ansprechperson des KSB V-R e.V. Weiterhin ist die Anerkennung des Ehrenkodex des Landessportbund M-V e.V. (als Anlage anbei) Voraussetzung für die Tätigkeit als Betreuer*innen bzw. Mitarbeiter*innen. Bei Verstößen gegen die Satzung oder gegen ethisch-moralische Grundsätze, erfolgt eine Meldung an die übergeordnete Beratungsstelle des Landessportbundes M-V. Vor der Meldung ist dem/der Betroffenen Gelegenheit zu geben, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.

5. Erkennung von Opfern physischer, psychischer oder sexualisierter Gewalt

Es gibt keine pauschalen oder eindeutigen Hinweise, an denen Opfer von Gewalt erkannt werden können. Hinweise können aber sein:

-Plötzliche Verhaltens-/Wesensänderung

-Klammerkinder

-Häufiges Fehlen, sich zurückziehen

-Erscheinungsbild des Kindes, auffällige Gewichtsveränderungen

-Auffälliges Verhalten von Betreuungs-/Erziehungspersonen

-Sexualisierendes Verhalten

Auf sein eigenes Bauchgefühl achten, und aufmerksam seine Sportumwelt beobachten, kann hier hilfreich sein. Grundsätzlich gilt: Lieber einmal mehr einen Verdacht äußern als einmal zu wenig. Jeder Verdacht, jede Beobachtung sollte jedoch mit äußerster Sorgfalt und Diskretion behandelt werden.

6. Handlungsleitfaden bei einem Verdachtsfall

-Ruhe bewahren den oder die Betroffene loben, für seinen/ihren Mut Dokumentation

-Schutz des Opfers sicherstellen -Zuhören und ernst nehmen

-Verbindliche Absprachen treffen, Klärung mit wem die nächsten Schritte besprochen werden

-Meldung an die Schutzbeauftragte

-Gespräch mit dem Vorstand

-Gespräch mit dem Kind/Betroffenen

-Gespräch mit dem Trainer*in

-Zuhören; keine ,Verhöre'

-Keine Versprechungen

-Weiteres Vorgehen mit dem Opfer besprechen

-Eltern hinzuziehen (bei Fällen mit minderjährigen Personen)

-Gespräch mit der Fachkraft, den Fachberatungsstellen

7. Vorgehen bei Verdachtsfällen

-Ruhe bewahren

-Meldung an die Schutzbeauftragte

-Dokumentation

-Meldende Person beobachtet weiter, ggf. mit einer weiteren Person, die eingebunden wird

-Wenn der Verdacht ausgeräumt ist, erfolgt eine Information an alle Beteiligten durch die Schutzbeauftragte, ohne den zu Unrecht Beschuldigten zusätzlich zu belasten. Abschließend erfolgt ein Abschlussgespräch mit allen Beteiligten inkl. Eltern bei Minderjährigen.

Bei Bestätigung eines Verdachts tritt der oben benannte Handlungsleitfaden in Kraft. Dieses Konzept zum Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt dient als Leitfaden für alle Akteure im Kreissportbund Vorpommern-Rügen e.V. und tritt mit Wirkung vom 01.07.2025 in Kraft.


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